Alles für Raumausstattung und Polsterei
Verkaufs-,Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind ausschließlich für alle Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der Rummel & Stoiber KG und unseren Kunden rechtsverbindlich. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufs- und Zahlungsbedingungen und erkennt mit Auftragserteilung diese als für sich verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen sind erst rechtswirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
2. Angebote
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Angaben auf den Reiseaufträgen, Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen, auch soweit sie mit unseren Vertretern getroffen wurden, unserer schriftlichen Bestätigung. Die Fakturierung gilt als Auftragsbestätigung.
3. Auftragsbestätigungen
Auftragsbestätigungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer Woche schriftlich widersprochen wird. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Erhöhen sich die Preise und Kosten zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen.
4. Lieferzeit
Lieferungen erfolgen schnellstmöglich. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst mit dem Tag, an dem der Auftrag oder die Lieferfrist von uns schriftlich bestätigt werden. Vereinbarte Lieferfristen gelten nur vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, ob sie nun bei uns selbst, unseren Lieferanten oder an anderen Stellen eintreten. Bei solchen Hindernissen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Schadenersatzforderungen jeglicher Art wegen Lieferverzögerungen, auch wenn sie durch uns zu vertretende Gründe eintreten, sind ausgeschlossen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist erfolgt. Teillieferungen sind zulässig und gelten jeweils als selbständiges Geschäft.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt in allen Fällen, auch bei Anlieferung durch unsere Fahrzeuge, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel behalten wir uns vor, wobei wir die kostengünstigste Versandart wählen. Schreibt ein Käufer uns die Versandart zwingend vor, gehen alle Versandkosten zu Lasten des Käufers.
6. Preise, Berechnung der Aufträge
Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preise. Aufträge werden nur unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit angenommen. Lieferverzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung geben dem Käufer kein Recht zur gerichtlichen Einklagung, zum Deckungskauf oder Schadenersatzforderung. Für falsche Preisangaben auf Mustercoupons oder Musterkollektionen haften wir nicht.
7. Muster
Muster-Kollektionen, die von uns kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, bleiben unser Eigentum und können jederzeit zurückgefordert werden. Muster und Auswahlsendungen bleiben ebenfalls unser Eigentum und müssen innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurückgesandt werden, andernfalls werden diese berechnet.
8. Beanstandungen
Sollten sich an der von uns gelieferten Ware Mängel zeigen, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen. Der Käufer ist trotz einer Mängelrüge zur Zahlung am Fälligkeitstermin verpflichtet. Mangelhafte Ware ist an Ort und Stelle der Entdeckung der Mängel in dem jeweiligen Zustand zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Eine Rücksendung darf erst nach unserer Aufforderung erfolgen. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung schließt jede Haftung für uns aus.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch nach 2 Monaten nach Empfang zu rügen. Die Ansprüche aus Mängelrügen sind nach unserer Wahl beschränkt auf eine Kaufpreisminderung oder Nachlieferung mangelfreier Ware, sobald die mangelhafte Ware auf unsere Kosten an den Absender zurückgeliefert worden ist. Ansprüche auf Ersatz direkten oder indirekten Schadens sind ausgeschlossen. Gelieferte Waren müssen vor Verarbeitung sorgfältig geprüft werden. Für Mängel, die durch unsachgemäße Verarbeitung entstehen, haften wir nicht. Gewährleistungsansprüche aus Mängelrügen verjähren spätestens mit Ablauf eines Monats seit dem Tage der Ablehnung dieser Ansprüche durch uns.
9. Rücksendungen
Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns innerhalb von 2 Wochen nach dem Lieferdatum erfolgen. Dabei muss die Ware sich im Originalzustand befinden. Waren aus Sonderbestellungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Erklären wir uns ausnahmsweise bereit, Schnittware zurückzunehmen, so erfolgt eine Gutschrift nur unter Belastung eines Schnittverlustes von 20%.
10. Zahlungen
Unsere Zahlungsbedingungen sind auf den Rechnungen vermerkt. Der Skontoabzug auf nicht verfallene Rechnungen ist unzulässig, wenn gleichzeitig fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Wechsel werden von uns nur nach besonderer Vereinbarung hereingenommen und gelten nicht als Barzahlung. Die Diskont- und Einzugspesen, sowie die Wechselsteuer gehen zu Lasten des Käufers. Für rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Gewähr. Beim Überschreiten des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, jedoch mindestens in Höhe von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers, gerät er mit den Zahlungen gegenüber uns oder anderen Gläubigern in Verzug, so können wir nach unserer Wahl sofortige Zahlung oder Sicherheit für unsere Forderungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Treten wir vom Vertrag zurück, so werden alle unsere Forderungen, unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel, sofort fällig. Wir sind berechtigt, etwaige uns entstehende Kosten aus dem Rücktritt und sonstige Schäden ersetzt zu erhalten. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum des Lieferers, bis sämtliche vom Käufer bei dem Lieferer bezogener Waren einschließlich Nebenkosten voll bezahlt oder in Zahlung gegebene Wechsel oder Schecks eingelöst sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die künftig von dem Lieferer zu liefernden Waren bis zur Zahlung seiner Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung sowie zur Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Käufers ergebenden Saldo aus dem Kontokorrentverhältnis.
Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet, im Besonderen dürfen derartige Waren weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Der Weiterverkauf darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.
Wird die Ware vor Vollzahlung durch den Besteller weiter veräußert oder sonst an dritte Personen abgegeben, gleich ob die Ware vor oder nach Verarbeitung oder Bearbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird, so gehen sämtliche entstandenen oder entstehende Forderungen in voller Höhe auf den Lieferer über. Der Käufer tritt diese Forderungen schon jetzt an den Lieferer ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Abtretung der Kaufpreisforderung gilt bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren nur in dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu dem Wert der mitverkauften fremden Ware. Der Käufer bleibt solange zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen ermächtigt, als er seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferer nachkommt; andernfalls ist dieser zur Eintreibung der abgetretenen Forderungen selbst befugt. Der Käufer verpflichtet sich, sofern die Eigenvorbehaltsware in bar veräußert wird, den Erlös gesondert aufzubewahren und sofort an den Lieferanten abzuführen. Das gleiche gilt für Beträge, die der Weiterveräußerer aus abgetretenen Forderungen für den Lieferanten vom Endabnehmer einzieht. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Veräußert der Käufer die Ware unter Eigentumsvorbehalt weiter, so behält er hierdurch das Eigentumsrecht für den Lieferer vor. Auf dessen Verlangen hat der Käufer ihn von jedem Weiterverkauf unter Mitteilung des Abnehmers und der Kaufbedingungen zu unterrichten. Die Abtretung der Forderungen wird von selbst hinfällig, sobald der Käufer alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung bzw. aus dem Kontokorrentverhältnis vollständig bezahlt hat. Erfüllt der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferer nicht oder nicht rechtzeitig, wirkt er in unzulässiger Weise auf die Ware ein oder werden dem Lieferer nach Abschluss des Lieferungsvertrages Tatsachen bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Frage stellen, so hat der Lieferer ohne Fristsetzung das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Er ist außerdem berechtigt:
a) Die Ermächtigung zur Veräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen.
b) Die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Käufer durch diesen Herausforderungsanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten.
c) Die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten und die Berechtigung zur Einziehung der Forderung zu widerrufen.
Auf unser Verlangen erteilt uns der Käufer zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte und händigt uns die Unterlagen aus. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung und/oder Bearbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Verarbeitung erfolgt durch den Käufer im Auftrag des Lieferers, ohne dass dem Lieferer Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Die bearbeitete Ware dient der Sicherung des Lieferers in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit andern nicht dem Lieferer gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware: sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Der Käufer ist verpflichtet, den Eigentümer der anderen Sache von dem Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist München. Wir können jedoch auch am Hauptsitz des Bestellers klagen.
13. Teilnichtigkeit
Die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Ebenso bleibt der Kaufvertrag bestehen, wenn einzelne Teile oder einzelne Abreden nichtig sind.